Besondere Ausgleichsregelung (§§ 63 ff.)
Gesetzliche Situation
Stromintensive Unternehmen können von der Besonderen Ausgleichsregelung nach §§ 63 ff. des EEG 2017 (Erneuerbare Energien-Gesetz) profitieren. Dazu muss der an Dritte weitergeleitete Strom abgegrenzt werden, auch wenn dieser auf dem eigenen Betriebsgelände verbraucht wird.
Anforderungen an eine Lösung
Der gelieferte Strom muss mit geeichten Zählern (MID-konform) gemessen werden und jährlich von den privilegierten Strommengen abgegrenzt werden, die vom Unternehmen selber verbraucht wurde. Auf diese Drittmenge ist EEG-Umlage zu entrichten, unabhängig davon, ob der Strom in Rechnung gestellt wird.
Das Messkonzept muss vor Manipulationen geschützt werden. Bei beweglichen Verbrauchern, die z.B. mit einem geeichten Steckdosenmessgerät erfasst werden, besteht immer die Gefahr durch das Umstecken der Verbraucher. Dabei muss trotz alledem jederzeit eine „allpolige Trennung“ (also das Ziehen des Steckers) für Notfälle möglich sein. Eine praktikable Lösung sind Siegelmarken. So kann eine dauerhafte Verbindung nachgewiesen werden, ohne ein grundsätzliches Sicherheitsrisiko zu erzeugen.
NZR-Lösung
Für die Messung in energieintensiven Unternehmen bieten wir die ganze Bandbreite von Messtechnik an. Dazu zählen die Geräte zur Verbrauchsmessung in der Verteilung, typischerweise in einem Schaltschrank.
Für die Fälle, in denen eine Lösung in der Verteilung nicht möglich ist, bieten wir mobile geeichte Messeinrichtungen der EcoLine-Serie an. Diese lassen sich durch das Zwischenstecken einfach installieren und mit Siegelmarken gegen Manipulation sichern.
In der Praxis muss dazu ein Messkonzept erstellt werden. Tipps und Informationen dazu haben wir in unserem Whitepaper „Informationen für Energieintensive Unternehmen“ zusammengefasst, das Sie hier herunterladen können.
FAQ EEG-konforme Datenerfassung
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