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9. März 2023

Ciao Rücklaufsperre – freie Fahrt für Balkonkraftwerke

Seit Jahren kennt mein Stromzähler zu Hause nur eine Richtung. Aber es ist theoretisch möglich, dass ein Stromzähler rückwärts läuft. Dies kann zum Beispiel bei der Verwendung von PV-Anlagen oder anderen erneuerbaren Energiequellen der Fall sein, wenn mehr Energie erzeugt wird, als gerade benötigt wird. In diesem Fall kann der überschüssige Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden und der Stromzähler kann rückwärts laufen. Es gibt jedoch einige regulatorische und technische Einschränkungen in Bezug auf die Verwendung von rückwärts laufenden Stromzählern. Neuere digitale Stromzähler in deutschen Haushalten müssen über eine Rücklaufsperre verfügen, damit sie nicht rückwärtslaufen können. (Zum nachlesen… gute-und-schlechte-zaehler-gibt-es-das )

Nach § 268 StGB sind rückläufige Zähler bisher noch eine Straftat – und genau das soll sich zu deinem Gunsten ändern. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck machte dazu vor kurzem eine vielversprechende Andeutung in einer Talkshow, dass sich Stromzähler bei der Nutzung von Balkonkraftwerken bald rückwärts drehen dürfen und bringt „Net-Metering“ ins Spiel was schon seit Jahren in unseren EU-Nachbarländern praktiziert wird. Net Metering = bei dem ein privater Stromerzeuger (z.B. ein Besitzer eines Balkonkraftwerks) überschüssigen Strom in das öffentliche Stromnetz einspeist und dafür eine Vergütung erhält. Ins Detail ging unser Bundeswirtschaftsminister dabei nicht, aber der VDE hat ein Positionspapier veröffentlicht, wo einfachere Regeln für Balkonkraftwerke vorgeschlagen und jeder Zählertyp verwendet werden darf. Es kommt also Bewegung in das Thema „Balkonkraftwerke“ und für alle PV-Fans sind das doch freudige Nachrichten.

Bildquellen

  • Balkonkraftwerk an einem Mehrfamilienhaus in Düsseldorf: AdobeStock_#559559709 | All Rights Reserved

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