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16. Juli 2018

Rauchwarnmelder künftig mit Fernüberwachung

Vermutlich zum Jahresende 2018 wird die Ferninspektion von Rauchmeldern, die mit einem Funkmodul ausgestattet sind, in den einschlägigen normgebenden Ausschüssen beschlossen werden.

Was bedeutet das?

Zunächst nur, dass im Fall von vermieteten Wohnungen keine jährliche Überprüfung mehr notwendig ist. Der Grund dafür ist, dass die Funktionsfähigkeit des Rauchwarnmelders auch geprüft werden kann, ohne den Testknopf drücken zu müssen. Stattdessen werden künftig die per Funk übermittelten Werte des Melders ausreichen, um der Sorgfaltspflicht des Vermieters nachzukommen.

Was soll eigentlich übertragen werden?

Vor einigen Wochen hatten wir im Hause NZR eine interessante Diskussion mit dem Kollegen eines Funkrauchmelder-Herstellers. Wir haben über Übertragungsprotokolle und die Übertragungsintervalle gesprochen, waren aber auch schnell bei der Frage, welche Daten denn übermittelt werden. Die Antwort auf unsere Frage war letztlich eine Gegenfrage: „Ich übertragen Ihnen, was Sie wollen. Aber was wollen Sie denn?“ Nun wir kamen über die Restlaufzeit der Batterie (geht nur sehr eingeschränkt) über „alles“ (Datenschutzprobleme?) zunächst zu dem Punkt, was technisch derzeit möglich ist:

Was können Rauchwarnmelder heute?

Dass sie Rauch erkennen und Alarm auslösen, ist Grundvoraussetzung. Interessant sind die übrigen Funktionen, die moderne Rauchmelder haben:

  • Selbstdiagnose: Der Rauchmelder überprüft sich in regelmäßigen Abständen auf seine Funktionsfähgkeit.
  • Verschmutzungsgrad: Der Verschmutzungsgrad in der Rauchkammer hat einen Einfluss auf die Detektierfähigkeit des Rauchmelder. Der Rauchmelder wird ständig daraufhin angepasst.
  • Alarme: Sowohl „echte“ Alarme als auch das Drücken des Testknopfes wird dokumentiert.
  • Objekterkennung: Rauchmelder können in ihrer Funktion gestört sein, wenn in einem Abstand von weniger als 50 cm ein Objekt in der Nähe ist. Grund ist eine sogenannte Kissenbildung, die dazu führt dass Rauch am Melder „vorbeigeleitet“ wird.
  • Montageerkennung: Der Rauchmelder kann erkennen. ob er montiert ist oder nur irgendwo in einer Schublade liegt.

Datenschutz bei Rauchmeldern

Was ist daran eigentlich ein Thema? Alle die o. g. Daten können übertragen werden, bei Bedarf alle zwei Minuten, was nicht besonders sinnvoll ist und auf die Batterie schnell leert (diese Batterie für die Übertragung ist übrigens separat: Der Rauchmelder hat eine eigene, komplett davon unabhängige Batterie). In der Praxis werden Übertragungen im wöchentlichen oder monatlichen Rhythmus übertragen werden. Aber zurück zu dem, was zumindest denkbar ist: Die Objekterkennung kann erkennen, ob Menschen drunter herlaufen (ausreichende Größe vorausgesetzt), und kann den Schlaf- bzw. Wachzeiten von Bewohnern zeigen. Zigarettenrauch kann ebenso erkannt werden wie die Verstaubung der Wohnung durch laxe Putzaktivitäten. Diese Daten dürften in den Bereich der schutzwürdigen Sphäre fallen und ihre Erhebung deshalb zumindest kritisch zu sehen sein.

Umgekehrt stellt sich die Frage, was denn dann erlaubt ist: Aus unserer Sicht muss es in Ordnung sein, die Funktionsfähigkeit der Rauchwarnmelder prüfen zu können. An der Stelle würde zumindest auch ein Aspekt an Bedeutung gewinnen: Dass nämlich der Schutz des Mietobjektes und vor allem aber der übrigen Mieter mindestens eine genauso große Bedeutung hat. Wenn sie durch einen Alarm in einer Wohnung früher gewarnt werden und und das Haus verlassen können, dann ist das ein schwerwiegendes Argument.

Integration in Prozesse notwendig

So gut die Übertragung mit den Rauchmeldern auch funktionieren mag, die Ferninspektion kann nur funktionieren, wenn der Prozess dahinter sichergestellt ist: Wenn eine Beeinträchtigung der Rauchmelderfunktion erkannt und gemeldet wird, dann muss diese Information aus einem System heraus irgendwie zu einem Menschen kommen, der sich darum kümmert. Und: Ddas Kümmern muss auch dokumentiert werden…

Dann würde auch das möglich werden, was der Wunschtraum von Hausverwaltungen ist: Informiert zu sein, dass die Batterie langsam das Ende ihrer Lebensdauer erreicht hat, um einen Austauschtermin zu vereinbaren. Und nicht von genervten Mietern zur sofortigen Abstellung des furchtbaren Warntons aufgefordert zu werden. Oder dass direkt die Polizei gerufen wird.

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