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19. Dezember 2019

Das war 2019 – das kommt 2020

Das Jahresende ist die Zeit, das zu Ende gehende Jahr noch einmal zu betrachten, und einen Ausblick auf das kommende Jahr zu wagen.

Ein großes Thema bei uns war im vergangenen Jahr die Abgrenzung der Drittverbräuche bei der EEG-Umlage. Ein Ergebnis dieser Überlegungen war die Einführung der Produktereihe EcoLine, mit der die Verbräuche gemessen und (bei Verwendung des EcoLine WSD 32M) auch viertelstundengenau gemessen werden und so abgegrenzt werden können.

Mit dem DHZ+ ZG gibt es auch einen Zähler mit geeichtem Lastprofil im Angebot, der noch auf die Zulassung wartet und dann ab Anfang 2020 verfügbar ist.

Im Submetering war die Datenauslesung ein Thema, motiviert vor allem durch zwei Aspekte: die Novellierung der EED der Europäischen Union sowie den § 6 des MsbG (Bündelauslesung). Die Optionen des § 6 MsbG haben zwischenzeitlich etwas an Aufmerksamkeit verloren, mit der Zulassung des dritten Gateways (Herzlichen Glückwunsch, liebe Kollegen bei EMH!) wird es aber wieder an Fahrt aufnehmen. Und bei der Novellierung der EED warten alle Beteiligten auf eine Umsetzung durch eine deutsche Regelung, wie auch immer sie kommen wird: Derzeit wird von einer neuen Heizkostenverordnung ausgegangen, aber es kann auch darüber hinaus oder stattdessen andere Umsetzungsmöglichkeiten geben.
Mit der Vorstellung der ersten Rauchwarnmelder, die nach dem sog. Verfahren C ferninspezierbar sind, werden für Anfang des Jahres erste Geräte erwartet, mit denen dann die Digitalisierung in diesem Umfeld voranschreiten wird.

Im Themenbereich Wasser geht es mit den integrierten elektronischen Wasserzählern mit OMS als Kommunikationsschnittstelle einen Schritt weiter in Richtung Digitalisierung.

Ein Meilenstein ist mit der Zulassung einer Wallbox für die Elektromobilität erreicht worden, in der einer unserer Zähler verbaut ist. Und dabei dachten wir bisher, dass unsere Zulassungsverfahren im Rahmen der MID kompliziert sind…

Uns was kommt 2020?

Rollout: Dem Rollout der Smart Meter Gateways steht mit der erfolgten Zertifizierung des dritten Gateways der sog. Markterklärung durch das BSI (§ 30 MsbG) nichts mehr im Wege.
HeizkostenV: Voraussichtlich in Form der Heizkostenverordnung wird die EED in nationales Recht umgesetzt. Aber auch wenn die Form noch nicht endgültig klar ist, die Inhalte sind es schon.
Elektromobilität: Hier wird es nicht nur einen mengenmäßigen Schub geben, sondern mit den Gleichstrom-Säulen auch eine neue Generation von Lösungen.
Nicht zu vergessen die üblichen Verdächtigen: Ultraschall oder Flügelrad? LoRaWAN oder OMS?

Im kommenden Jahr wird es einige neue Geräte geben, dazu kommen wir dann später zurück.

Jetzt wünschen wir erst einmal Frohe Weihnachten, alles Gute für das kommende Jahr und „zwischen den Jahren“ Zeit für alles, was (außer Energiemessung) wichtig ist.

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