Brexit
Geposted in Blog, Kundeninformation
29. März 2019

Brexit means MIxit

Wir sind hier ja nie politisch, aber mittlerweile kann nicht mehr ausgeschlossen werden, dass der ungeregelte Brexit so kommen wird. Jetzt ist der Bereich der Energiemessung nicht das vordringliche Problem in der öffentlichen Diskussion wie beispielsweise die medizinische Versorgung sowohl in in Großbrittannien als auch in der EU. Deshalb wollen wir die Folgen beleuchten, die der Brexit für den Bereich der Messtechnik hat.

MID-Konformität

Die MID ist die europäische Messgeräte-Richtlinie und legt fest, dass ein Messgerät, für das nachgewiesen ist, dass es ab Werk grundsätzlich korrekt misst (nachgewiesen durch die Baumusterprüfbescheinigung) und vereinbarte Standards (Beschriftungen, Temperaturbereiche usw.) erfüllt, in jedem EU-Land ohne weitere Prüfung gehandelt und genutzt werden kann. Für die Prüfung zuständig sind sogenannte „Benannte Stellen“ (oder auch „notifizierte Stellen“), die die Prüfungen vornehmen. Für diese Stellen gilt nach dem Blue Guide, einer Art Durchführungshinweis der EU zur MID, folgendes:

„Damit eine Stelle notifiziert werden kann, muss sie eine
juristische Person sein, die im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats ansässig ist und damit dessen Hoheitsgewalt unterliegt.“

Blue Guide, 26. Juli 2016, (2016/C 272/01)

Das bedeutet, dass eichpflichtige Messgeräte vom Brexit betroffen sind – der MIXit, um die Wortschöpfungen hier einmal fortzusetzen.

Einsatz im Großbritannien

Für den Einsatz in Großbritannien benötigen Messgeräte eine Zulassung. Wenn diese nicht durch eine britische notifizierte Stelle (die sollten auch nach dem Austritt akzeptiert sein) erfolgt ist, könnte es ein Problem geben. Dann müsste es nämlich durch ein britisches Gesetz geregelt werden, wie mit den im Einsatz befindlichen Messgeräte zu verfahren ist, ob also MID-konforme Messgeräte akzeptiert werden.

Einsatz britischer Geräte in Europa

Der Handel in Richtung Europa ist für Geräte mit einer in Großbritannien ausgestellten Zulassung komplizierter. Mit lediglich einer britischen Zulassung verlieren diese Geräte mit dem Austrittstermin ihre formale Verkehrsfähigkeit. Dazu müssen sie nicht einmal in Großbritannien hergestellt worden sein. Entscheidend ist allein, wo die Benannte Stelle ihren Sitz hat.

Entwarnung für NZR-Geräte

Für NZR-Geräte können wir Entwarnung geben: Alle Geräte aus unserem Portfolio verfügen über eine Zulassung, die in den allermeisten Fällen in Deutschland, in wenigen Fällen in einem anderen europäischen Land zugelassen sind. Keines unserer Geräte hat eine britische Zulassung.

Bildquellen