EED: Umsetzung fehlt noch
Bei der EED fehlt derzeit noch die Umsetzung in die Heizkostenverordnung. Und in der Praxis stellt sich weiterhin die Frage, was das bedeutet.
Eine der letzten Messen, an der ich teilnehmen durfte, war die HeiKo 2019 in Kassel. Neben den Rauchwarnmeldern war dort die Umsetzung der EED das überragende Thema. Von der Messe gefahren bin ich mit der Erkenntnis, dass die Heizkostenverordnung novelliert wird und dann ab dem 25. Oktober 2020 die Einbaupflicht für Wärmezähler, zu denen auch Heizkostenverteiler gehören, in Kraft treten wird. Doch es kam anders. Zuerst der Corona-Lockdown, und in dessen Fahrwasser – nichts.
Kurz und gut (oder eben nicht): Die Heizkostenverordnung, in der die EED umgesetzt werden sollte, ist noch nicht angepasst worden. Ein vorbereitendes Gesetz, das Gebäudeenergiegesetz, bietet dafür die rechtstechnische Grundlage. Aber mehr eben noch nicht. Zum 25. Oktober wird es wohl nichts mehr werden.
Was bedeutet das für die Praxis?
Auch wenn es noch nicht da ist, irgendetwas wird kommen. Und darin wird verankert, dass die Wärmemessung per Fernauslesung möglich sein muss und den Mietern eine Übersicht über die Heizkosten zur Verfügung gestellt werden muss. Oder in zwei Schlagworten: Funk und Portal sind die Anforderungen.
Die Funkauslesbarkeit soll auch die Privatsphäre der Mieter schützen, weil die Wohnung nicht betreten werden muss, um die Daten auszulesen.
Mit dem Portal soll es möglich sein, auch monatliche Verbrauchsübersichten zu haben.
Nimmt man beide Anforderungen zusammen, so spricht das tendenziell für das Ende der Walk-by-Ablesung, und die Entwicklung hin zur permanenten Auslesung, bekannt unter dem Stichwort AMR (Automatic Meter Reading).
Zur Umsetzung werden funkende Zähler benötigt, und wir sind mittendrin in der Diskussion um den Funkstandard. Bislang ist nirgendwo die Rede von den zugelassenen Standards. Aber welcher ist der richtige? Aus unserer Sicht empfehlen wir hier:
Auf Standards setzen
Es gibt eine Vielzahl durchaus interessanter und teilweise sehr leistungsfähigen Funktechnologien. Das Problem sind nicht die Technologien selbst sondern zwei andere Aspekte.
Die Lösungen sind nicht immer für alle Sparten verfügbar. Und irgendwann kommt man an eine Grenze, an der zum Beispiel eine Funktechnologie für eine Messkapsel nicht verfügbar ist. Oder im schlechtesten Fall nur ein einziger Hersteller die Lösung anbietet, was unter den Aspekten Wahlmöglichkeit und Investitionssicherheit kritisch zu bewerten ist.
Bei der Nutzung von Smart Meter Gateways sind derzeit nur zwei Kommunikationsprotokolle zugelassen. Für den Funkbereich ist das Wireless M-Bus in der Version 4, Mode 7. Das Know-how und die dafür erforderliche Hardware muss also in den meisten Fällen ohnehin aufgebaut werden. Da liegt es nahe, diese Funkstandards für alle Sparten zu nutzen.
Die beiden Lieblinge in der Branche sind OMS (=Wireless M-Bus) und LoRa. LoRa punktet mit besserer Gebäudedurchdringung. OMS hingegen ist ein offener Standard, den jeder Hersteller ohne Linzenzgebühren nutzen kann, es ist für alle Sparten und von mehreren Anbietern verfügbar und ist in der Regel schon in den Softwarelösungen eingebunden. Außerdem hat OMS noch ein Ass auf der Hand: OMS ist die Lösung, die in Smart Meter Gateways bereits verwendet wird.
Quintessenz: Wärmezähler mit OMS sind der Favorit
Zusammengefasst lautet unsere Empfehlung deshalb, auf OMS als Funktechnologie zu setzen: Bewährt, verfügbar, günstig, vielfältig.
Bildquellen
- EHKV_437: Christian Bittner