Geposted in Blog, Thema EEG
12. November 2021

EEG-Reminder: Es wird ernst – jetzt aber wirklich!?

Das Datum 01.01.2022 gilt für viele Unternehmen als wichtiger Stichtag, zumindest wenn diese Strommengen an Dritte weiterleiten und bisher von einer vergünstigten EEG-Umlage profitiert haben. Ab diesem Datum muss die messtechnisch korrekte Erfassung gewährleistet sein, sonst drohen in vielen Fällen erhebliche Mehrkosten durch den Verlust der Privilegien – auch rückwirkend! Über die Möglichkeiten sich hier messtechnisch vorzubereiten, haben wir bereits in den vergangenen Posts in diesem Blog ausführlich berichtet.

Nachdem der Stichtag bereits zwei Mal jeweils um ein Jahr nach hinten verschoben wurde, deutet dieses Mal nichts auf einen erneuten Aufschub hin: Geeignete Messtechnik und praktische Leitfäden zur Abgrenzung liegen vor. Die Unternehmen, die sich nicht durch die Aufschübe haben ausbremsen lassen, haben bereits Erfahrungen gesammelt und können dem Stichtag entspannt entgegensehen.

Falls Sie jedoch noch auf der Suche nach einer geeigneten Lösung zur Drittmengenabgrenzung sind, sollten Sie uns kontaktieren und von unseren Erfahrungen, auch langfristig, profitieren. NZR hat z.B. mit dem neuen Hutschienenzähler EcoCount SL+ZG ein Werkzeug für den Praktiker geschaffen, das sich einfach in ein bereits bestehendes M-Bus System einfügen lässt. Der Stromzähler erfasst alle notwendigen Daten als Zählerstandsgang und ist zugelassen nach PTB-A 50.7. Damit ist die rechtskonforme Nutzung zur Abgrenzung von Drittmengenverbräuchen gewährleistet.

Mehr Informationen zu dem Themenbereich sind hier verlinkt:

EcoCountSL+ZG

Weitere Fristverlängerung bis Ende 2021 – Was ist zu beachten?

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